Internet: Der falsche Ort für Kinderfotos

Internet: Der falsche Ort für Kinderfotos

8. September 2011 um 11:26 | Ratgeber für Familien

Pünktlich zum Schulstart kommen häufig auch die Kleinkinder in den Kindergarten oder die Krippe. Damit legen die Eltern oft zum ersten Mal die Verantwortung in die Hände Dritter. Die Kinder knüpfen neue soziale Kontakte und erleben ihre ersten kleinen Abenteuer – gerne auch von den ErzieherInnen und Eltern fotografiert. Doch welche Konsequenzen kann es haben, wenn Gruppen- oder Einzelfotos im Internet, zum Beispiel auf der Website des Kindergartens, erscheinen? Darüber sollten Eltern sich Gedanken machen, bevor sie dem Kindergarten, der Krippe oder Bekannten und Verwandten erlauben, Fotos von den eigenen Kindern zu machen. Wir geben Eltern daher Tipps, worauf sie zum Kindergarten-Start bezüglich der Veröffentlichung von Fotos achten sollten.

Heutzutage ist es ein Leichtes, mithilfe von modernen Technologien, wie der biometrischen Gesichtserkennung, strukturierte und öffentlich zugängliche Datenbanken, wie beispielsweise das weltweit größte Social Network Facebook, aus ursprünglich anonymen Fotos zu erstellen. Somit würden gerade Kinder im Kindergartenalter schon zu einem öffentlich dokumentierten Teil des Internets. Viele Eltern möchten zwar nicht, dass Unbekannte und Unbefugte Zugriff auf die Fotos ihrer Kinder haben. Das Bewusstsein der Eltern für die Möglichkeiten, die sich Dritten im Internet bieten, ist allerdings noch gering: In einer Forsa-Umfrage, bei der über 500 deutsche Eltern von Kindern zwischen null und sechs Jahren befragt wurden, kam heraus, dass allein in diesem Sommer ein Viertel der Väter und Mütter selbst vorhatte, die Urlaubsfotos ihrer Kinder im Internet zu veröffentlichen.

Zum Kindergartenstart geht es nicht mehr nur um die eigene Entscheidung, Fotos online zu veröffentlichen, sondern auch um die Entscheidung Dritter, dies zu tun. Folgendes sollten Eltern im Bezug auf Kinderfotos wissen:

1. Gesetzliche Bestimmungen: Fotos einer dritten Person dürfen nur dann veröffentlicht werden, wenn der Abgebildete hierzu seine Zustimmung gegeben hat. Im Falle von Kindern im Kindergartenalter müssen es also die Eltern bewilligen – dies ist im Kunsturheberrechtgesetz festgeschrieben. Das Einverständnis ist lediglich dann nicht nötig, wenn die Eltern als Gegenleistung für ein Foto Geld bekommen haben, das Foto auf einer öffentlichen Veranstaltung entstanden ist oder das Foto die Kleinen nur zufällig auf einer Landschaftsaufnahme oder an einem sonstigen Ort zeigt.

2. Einverständniserklärung: Es ist wichtig, dass der Kindergarten oder die Kinderkrippe vorab die Einverständniserklärung der Eltern einholt, wenn geplant ist, Fotos der Kinder zu veröffentlichen. Dies sollte schon bei Elternabenden vorab zur Sprache kommen.

3. Verantwortung für andere Kinder: Gesetzliche Regelungen betreffen nicht nur Einrichtungen wie Kindergärten, sondern auch Eltern, die Fotos anderer Kinder veröffentlichen. Um auf der sicheren Seite zu sein – nicht nur juristisch gesehen, sondern auch des sozialen Miteinanders wegen – sollten sich Eltern untereinander damit auseinandersetzen, wer welchen Umgang mit den Fotos seines Nachwuchses wünscht.

4. Mehr Zustimmung als Ablehnung: Auch wenn sich die Eltern, die gegen eine Veröffentlichung von Fotos ihrer Sprösslinge im Internet sind, in der Minderheit befinden, muss sich hierbei die Masse der Minderheit beugen: Das Foto darf nicht online veröffentlicht werden.

5. Fotos im Netz: Möchten Eltern dennoch Fotos ihrer eigenen Kinder veröffentlichen, beispielsweise in sozialen Netzwerken wie Facebook, ist es wichtig, die Privatsphäreeinstellungen richtig vorzunehmen. Das bedeutet unter anderem, dass nicht jeder Kontakt im Netzwerk Zugriff auf alle Profilinformationen haben sollte. Das Profil sollte am besten nur für Kontakte im eigenen Freunde-Netzwerk oder für die eigene Familie sichtbar sein. Auch für einzelne Fotoalben oder Fotos lässt sich einstellen, wer welche Bilder sehen kann.

6. Ortsdaten: Auch die Übermittlung von geografischen Daten durch Fotos birgt ganz neue Gefahrenpotenziale. Insbesondere beim Fotografieren mit einem Smartphone ist es möglich, mit dem Foto auch den Ort zu speichern, an dem das Bild entstanden ist. Über Dienste wie Facebook, Google oder Foursquare können die Orte ausgelesen und ausgewertet werden. Die Kamera- und Smartphone-Einstellungen sollten daher so vorgenommen werden, dass der Ort nicht nachvollziehbar ist, an dem das Foto gemacht wurde.

7. Eigenverantwortung: Gerade wenn es um das Medium Internet geht, sollten Eltern ihren Kindern ein Vorbild sein und nach Möglichkeit keine Fotos oder so wenig wie möglich einstellen. Dies hilft nicht nur, wenn das Kind einmal selbst online aktiv wird und Inhalte im Netz veröffentlichen will, sondern schützt auch die Privatsphäre des Kindes. Denn mit jedem Inhalt, den Eltern über ihr Kind veröffentlichen, laufen sie Gefahr, ihr Kind in Zukunft in unangenehme oder sogar gefährliche Situationen zu bringen. Dieser Punkt gilt natürlich in gleichem Maße für die Kinder anderer Eltern.

8. Fotos der Kinder erkennen: Eltern, die zudem automatisch erkennen möchten, wenn Fotos ihrer Kinder durch andere Personen in ihrem Facebook-Freunde-Netzwerk veröffentlicht wurden, können die Ruflotse-Fotoüberwachung nutzen. Ruflotse erkennt auf Facebook neu hochgeladene Fotos, die das Kind des Nutzers zeigen und benachrichtigt Eltern darüber. Die identifizierten Fotos des Kindes erhalten die Eltern in ihrem passwortgeschützen Ruflotse Account angezeigt, für Dritte sind diese Informationen nicht zugänglich.

Die Privatsphäre anderer Menschen ernst zu nehmen und zu respektieren sollte ohnehin eine Selbstverständlichkeit sein – die meisten Menschen sehen das sicherlich genauso. Wer also ein Foto vorliegen hat, das eine fremde Person, einen Bekannten, Freund oder dessen Kind auf einem Foto zeigt, sollte erst die jeweilige Person oder die Erziehungsberechtigten fragen, ob sie mit einer Veröffentlichung einverstanden sind, bevor das Foto online gestellt wird.

Foto: Stephanie Hofschlaeger/ pixelio.de

Tags: , , , , , , , , , , , ,